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Umsatzsteuer | Steuerfreie Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen
(1) Ein nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfreier Umsatz aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler kann auch dann vorliegen, wenn aufgrund der Tätigkeit ein bestehender Vertrag durch Abschluss einer Änderungsvereinbarung optimiert wird. (2) Der Umstand, dass der Versicherungsnehmer das Entgelt entrichtet, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen (Bezug: § 4 Nr. 11 UStG).
(1) Im Urteilsfall war streitig, ob die Optimierung bestehender Krankenversicherungsverträge als Tätigkeit eines Versicherungsmaklers nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei ist. Wie schon die Vorinstanz bejahte dies auch der BFH. In richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 11 UStG müssen demnach für die Steuerbefreiung zwei Voraussetzungen vorliegen: Erstens muss der Dienstleistungs...