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StuB Nr. 22 vom Seite 3

Latente Steuern – Berechnungsprogramm

Die Ausweisung der latenten Steuern dient der korrekten Darstellung der Vermögensverhältnisse eines Unternehmens. Denn das handelsbilanzielle Ergebnis bietet hier keinen endgültigen Aufschluss, da es durch den Ausweis des steuerlichen Aufwands verfälscht wird. Durch die Bildung latenter Steuern wird erreicht, dass die ermittelten betrieblichen Steuern angepasst werden und hierdurch der handelsrechtliche Steuerausweis korrekt erfolgt.

Bei der Ermittlung der latenten Steuern sind grds. alle Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen, die sich im Zeitablauf wieder auflösen, zu berücksichtigen. Dabei werden bei allen Vermögensgegenständen, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Schulden die Wertansätze der Handelsbilanz den steuerlichen Wertansätzen gegenübergestellt.

Aktive latente Steuern sind zu bilden, wenn:

  • bei einem Vermögensgegenstand der Wertansatz in der Handelsbilanz niedriger als in der Steuerbilanz ist,

  • bei einer Schuld der Wertansatz in der Handelsbilanz höher als in der Steuerbilanz ist,

Passive latente Steuern sind zu bilden, wenn:

  • bei einem Vermögensgegenstand der Wertansatz in der Handelsbilanz höher als in de...

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