Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von "Knetsand" (Modellierpaste) nebst weiteren Bestandteilen als Spielzeug (Unterposition
9503 0070 KN) oder Modelliermasse zur Unterhaltung für Kinder (Unterposition 3407 0000 KN)
Leitsatz
Knetsand nebst Kunststoffformteilen (Modellierförmchen, Hände, Arme, Augen, Kopfantennen, Hüte), die für sich betrachtet in
unterschiedliche Positionen der KN einzureihen wären, ist als "Spielzeug, aufgemacht in Aufmachungen" in die Unterposition
9503 0070 KN einzureihen.
"Zusammenstellungen von Modelliermassen" i.S.d. Erläuterung A) zur Position 3407 HS erfassen nur eine Mehrzahl von Modelliermassen
i.S.d. Unterposition 3407 0000 KN mit tariflich unbeachtlichen Unterschieden (z.B. Farbe), nicht jedoch eine Zusammenstellung
von Modelliermassen und weiteren Gegenständen, die keine Modelliermasse i.S.d. Position 3407 KN sind.
Fundstelle(n): IAAAK-04059
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.09.2025 - 4 K 135/21