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Umsatzsteuer und Unternehmensinsolvenz
Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung
In Insolvenzverfahren ist immer wieder auch die Frage des umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzugs Gegenstand von finanzgerichtlichen Streitigkeiten, da vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer zu einer Mehrung der Insolvenzmasse führen kann, aus der die Gläubiger zu befriedigen sind. Erst vor kurzem hat sich der BFH in drei Entscheidungen mit dem Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen befasst. In einem aktuellen Verfahren musste jetzt der BFH – dessen Entscheidung am veröffentlicht wurde – die Frage klären, ob die erfolgreiche Anfechtung einer Einfuhrumsatzsteuerzahlung im Insolvenzverfahren zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt.
Die Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt zur Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG.
Bei der Auslegung des § 17 Abs. 3 UStG sind die Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) heranzuziehen, auf denen § 17 UStG beruht.
Mit dem Merkmal „erstattet“ in § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG ist allein die tatsächliche Rückzahlung auf der Zahlungsebene gemeint. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die ursprüngliche Zahlung ohne rechtlichen Grund i. S. des § 37 Abs. 2 AO erfolgt ist.
Bei Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer durch die Zollverwaltung entfällt die Belastung...