Leben Partner ohne Vorliegen der der Vermutungstatbestände aus § 7 Abs 3a Nr.2 - Nr.4 SGB II kürzer als ein Jahr in eine Wohnung zusammen, ist die Annahme einer Einstandsund Verantwortungsgemeinschaft gleichwohl möglich, erfordert aber das Hinzutreten gewichtiger Umstände im Einzelfall. Leben Partner so zusammen, wie es für eine beginnende Partnerschaft typisch ist, liegen darin noch keine gewichtigen Umstände, die auf das Bestehen einer Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft vor Ablauf eines Jahres schließen lassen.
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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 29.10.2025 - L 3 AS 163/25 B ER/ L 3 AS 199/25 B PKH