Einschaltung einer Kapitalgesellschaft zum Erwerb einer spanischen
Ferienimmobilie
Leitsatz
Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer im Eigentum einer spanischen Kapitalgesellschaft stehenden Immobilie an deren
inländische Gesellschafter führt zu vGA, die nach der sog. Kostenmiete einschließlich einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals
und zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu bemessen sind.
Der Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf vGA ist auch dann gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbsatz 1 EStG ausgeschlossen, wenn
das Einkommen der leistenden Körperschaft durch eine verhinderte Vermögensmehrung gemindert worden ist.
Erfolgt der Immobilienerwerb unter Einschaltung der Kapitalgesellschaft ausschließlich in der Absicht, diese als selbstbewohntes
Ferienhaus zu nutzen, kann in Bezug auf die steuerlichen Folgen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung ein Tatbestandsirrtum
vorliegen, der die Verlängerung der Festsetzungsfrist aufgrund einer vorsätzlichen oder leichtfertigen Steuerverkürzung ausschließt.
Aufwendungen eines selbständigen Unternehmensberaters für Karrierestrategieberatung sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar,
wenn ein konkreter Zusammenhang der Beratungsinhalte zu seiner betrieblichen Tätigkeit nicht ersichtlich ist.
Fundstelle(n): CAAAK-03666
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 05.09.2025 - 10 K 2609/20 E