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BFH Urteil v. - I R 244/70 BStBl 1973 II S. 54

Leitsatz

Die beschlossene Stillegung eines Zweigbetriebes (Zweigwerks) infolge einer auf Dauer gegebenen starken Rückläufigkeit der Produktions- und Ertragsverhältnisse führt für die Gebäude nicht zu einer Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, wenn im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der Betrieb in dem Gebäude noch fortgeführt wird - dies auch, wenn zu dieser Zeit ein Verkauf oder eine Vermietung der Anlagen noch nicht erfolgen konnte.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 54
BFHE S. 214 Nr. 107,
KAAAA-99403

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BFH, Urteil v. 19.10.1972 - I R 244/70

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