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Einführung einer Domestic Minimum Top-up Tax in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Die Umsetzung von Pillar Two des BEPS 2.0-Projekts
Mit der Einführung der nationalen Mindeststeuer schlagen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einen neuen Weg in ihrem Körperschaftsteuersystem ein. Ziel ist es u. a., internationale Steuerstandards umzusetzen und sicherzustellen, dass Steuern, die anderenfalls im Ausland erhoben würden, stattdessen in den VAE entrichtet werden. Dieser Beitrag untersucht die Umsetzung der nationalen Mindeststeuer im Kontext der Säule 2 (Pillar Two) des BEPS-Projekts der OECD und deren Auswirkungen auf multinationale Unternehmensgruppen in den VAE.
Die VAE haben zum eine nationale Mindeststeuer für bestimmte multinationale Unternehmen eingeführt. Die Einführung der Mindeststeuer erfolgte zur Anpassung an die internationalen Mindestbesteuerungsstandards und steht in direktem Zusammenhang mit den Regelungen zu Pillar Two des BEPS-Projekts der OECD.
Damit verbunden ist ebenfalls seit dem eine nationale Qualifying Domestic Minimum Top-up Tax. Diese stellt sicher, dass Gewinne von multinationalen Unternehmensgruppen mit einem effektiven Steuersatz unter 15 % in den VAE durch diese Aufstockungssteuer auf 15 % angehoben werden.
Die VAE setzen aktuell nicht die weiteren GloBE-Mechanismen, wie die Income Inclusion Rule (IIR) oder die Undertaxed Profits Rule (UTPR), um. Dennoch müssen betroffene Unternehmen umfangreiche Berichts- und Berechnungsanforderungen erfüllen.