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BattDG § 34

Teil 2: Bewirtschaftung von Altbatterien

Kapitel 6: Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden

Abschnitt 1: Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542

§ 34 Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten

Verwaltungsakte der zuständigen Behörde nach den §§ 31 bis 33 und 41 Absatz 1 können unbeschadet des § 24 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten.

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EAAAK-03408