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BFH Urteil v. - VIII R 41/68 BStBl 1973 II S. 13

Leitsatz

1. Unter den Gewinnen im Sinne des § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG 1958 sind die Gewinne zu verstehen, die sich nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergeben.

2. Eine sachliche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn die Nachversteuerungspflicht nach § 10a Abs. 2 EStG 1958 dadurch ausgelöst wird, daß der Gewinn des Steuerpflichtigen durch eine Abschreibung an einem Apothekenrealrecht unter den Betrag sinkt, den er entnommen hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 13
BFHE S. 115 Nr. 107,
GAAAA-99384

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BFH, Urteil v. 25.07.1972 - VIII R 41/68

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