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Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche ist steuerbar
Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs als freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar. Das kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen.
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Der Bundesfinanzhof musste die Frage beantworten: Handelt es sich um eine freigebige Zuwendung, wenn der künftige Ehegatte vor der Eheschließung von dem anderen Partner ein Grundstück erhält – als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nac...