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Erbschaftsteuer | Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung (BFH)
 Eine in der Schweizerischen
		Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in
		Deutschland unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der
		Ersatzerbschaftsteuer (; veröffentlicht am
		).
Eine in der Schweizerischen
		Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in
		Deutschland unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der
		Ersatzerbschaftsteuer (; veröffentlicht am
		).
Hintergrund: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung).
Sachverhalt: Streitig ist, ob eine Familienstiftung mit Sitz in der Schweiz und Geschäftsleitung in Deutschland der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt: Die Klägerin ist eine Stiftung schweizerischen Rechts. Sie wurde im Jahr 1959 in der Schweiz als ...