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Umsatzsteuer | Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs (BFH)
 Ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu
		einer Zeit entstanden, in der das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden
		war, weil der zum Abzug berechtigte Unternehmer Ausgangsumsätze im Inland
		ausgeführt hat, kann er das Recht auch dann im allgemeinen
		Besteuerungsverfahren ausüben, wenn er die Rechnung mit Steuerausweis zu einer
		Zeit erhält, in der er im Inland keine Umsätze mehr ausführt. Der erstmalige
		Ausweis von Umsatzsteuer in einer (berichtigten) Eingangsrechnung führt nicht
		rückwirkend zum Vorsteuerabzug (Abgrenzung zur rückwirkenden
		Rechnungsberichtigung) (; veröffentlicht am
		).
Ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu
		einer Zeit entstanden, in der das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden
		war, weil der zum Abzug berechtigte Unternehmer Ausgangsumsätze im Inland
		ausgeführt hat, kann er das Recht auch dann im allgemeinen
		Besteuerungsverfahren ausüben, wenn er die Rechnung mit Steuerausweis zu einer
		Zeit erhält, in der er im Inland keine Umsätze mehr ausführt. Der erstmalige
		Ausweis von Umsatzsteuer in einer (berichtigten) Eingangsrechnung führt nicht
		rückwirkend zum Vorsteuerabzug (Abgrenzung zur rückwirkenden
		Rechnungsberichtigung) (; veröffentlicht am
		).
Hintergrund: Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG kann ein Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen...