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BFH Urteil v. - II 204/65 BStBl 1972 II S. 914

Leitsatz

1. Rechtliches Gehör.

2. Die Grunderwerbsteuer für einen in § 1 Abs. 1 GrEStG bezeichneten Rechtsvorgang wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn ihm einer der in § 1 Abs. 3 bezeichneten Rechtsvorgänge (z.B. die Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft) vorausgegangen und für diesen zunächst ein Steuerbescheid erlassen, dann aber wegen Verjährung des Steueranspruchs zurückgenommen worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 914
BFHE S. 55 Nr. 107,
FAAAA-99354

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BFH, Urteil v. 19.07.1972 - II 204/65

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