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Überweisungen | Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ab
Wie die Finanzaufsichtsbehörde BaFin mittelt, müssen ab dem alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet. Bisher gleichen Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörenden Namen ab. Um die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, führt die EU mit einer Verordnung die Empfängerüberprüfung ein. Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der bzw. die Überweisende erhält dann das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.
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