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Grunderwerbsteuer | Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs (BFH)
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) begehrt die Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheids des Finanzamts (Beklagter) vor dem Hintergrund und unter den Voraussetzungen der Steuerbefreiungsregelung in § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG.
Sachverhalt
(auszugsweise)
Die Klägerin (eine GmbH) war
ursprünglich zu 94,9 % an einer grundbesitzenden inländischen
Aktiengesellschaft (Zielgesellschaft) beteiligt. Die weiteren 5,1 % der Anteile
an der Zielgesellschaft hielt die M-GmbH. Die Klägerin erwarb im Wege eines
„Share Deals“ am
zunächst sämtliche Anteile (5,1 %) der M-GmbH an der Zielgesellschaft. Der
Erwerb wurde am beim zuständigen Finanzamt angezeigt. Mit
Vertrag vom machten die Vertragsparteien den Vertrag vom
rückgängig – vereinbart wurde der...