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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 492/23

Gesetze: AO § 156 Abs. 1 S. 1, AO § 239 Abs. 2 S. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 S. 2, GG Art. 14 Abs. 2, KBV § 1

Unterbleiben einer Zinsfestsetzung von weniger als 10 EUR nach § 239 Abs. 2 Satz 2 AO nicht verfassungswidrig

Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 239 Abs. 2 Satz 2 AO, wonach eine Zinsfestsetzung in Höhe eines Zinsanspruchs von weniger als 10 EUR unterbleibt, ist nicht verfassungswidrig; sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 14 GG oder den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Die Vorschrift des § 239 Abs. 2 Satz 2 AO gilt sowohl für Zinsen zugunsten des Steuerpflichtigen wie auch für Zinsen zuungunsten des Steuerpflichtigen. Sie ist lex specialis gegenüber der in § 156 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Ermächtigung, von der in der Kleinbetragsverordnung Gebrauch gemacht wurde.

Fundstelle(n):
LAAAK-02665

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Thüringer FG, Urteil v. 11.11.2024 - 2 K 492/23

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