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BFH Urteil v. - I R 123/71 BStBl 1972 II S. 770

Gesetze: FGO § 109

Leitsatz

Gegen Ergänzungsurteile (§ 109 FGO), in denen lediglich eine Kostenentscheidung nachgeholt wird, ist im allgemeinen kein Rechtsbehelf gegeben, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. Eine Ausnahme hiervon besteht in den Fällen, in denen eingewendet wird, das Ergänzungsurteil hätte aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht ergehen dürfen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 770
BFHE S. 170 Nr. 106,
VAAAA-99298

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BFH, Urteil v. 12.04.1972 - I R 123/71

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