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CSRD | Bundesrat gibt am eine Stellungnahme zur CSRD-Umsetzung ab
Am hat der Bundesrat über die Umsetzung der CSRD in nationales Recht beraten und seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf beschlossen. Dies geschah auf Basis des Regierungsentwurfs vom , der am im Deutschen Bundestag an drei Ausschüsse überwiesen worden war, sowie aufgrund der Empfehlungen dieser Ausschüsse. Ziel ist eine praxisgerechte und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung der neuen Berichtspflichten für Unternehmen.
Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat die 1:1-Umsetzung der CSRD in deutsches Recht und die Berücksichtigung geplanter Entlastungen für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten.
Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht sich die Ländervertretung hinsichtlich der Offenlegungsverpflichtung im ...