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NaRp 11/2025 S. 354

Strategie und Transformation | Vereinfachung der CBAM-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/2083 am im Amtsblatt der Europäischen Union hat die EU-Kommission zentrale Anpassungen am Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) offiziell gemacht. Die Verordnung tritt drei Tage nach Veröffentlichung in Kraft und soll das System zur CO2-Grenzausgleichsabgabe deutlich vereinfachen.

Der CBAM betrifft Importeure emissionsintensiver Güter wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff in die Europäische Union. Ziel des Mechanismus ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche CO2-Preise zu vermeiden und die Verlagerung von Emissionen („Carbon Leakage“) zu verhindern.

Die wichtigste Änderung betrifft die „De-minimis“-Schwelle. Anstelle des bisherigen Grenzwerts von 150 € pro...

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