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Einkommensteuer | Abzug ersparter Mietaufwendungen als agB (BFH)
Ersparte Mietaufwendungen, die beim
Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können
insoweit als außergewöhnliche Belastungen (agB) abgezogen werden, als sie
behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Aufwendungen entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, soweit die Aufwendungen den Umst...