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Online-Nachricht - Donnerstag, 16.10.2025

Einkommensteuer | Abzug ersparter Mietaufwendungen als agB (BFH)

Dekorative
		  GrafikErsparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen (agB) abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Aufwendungen entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, soweit die Aufwendungen den Umst...

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