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Online-Nachricht - Donnerstag, 16.10.2025

Gewerbesteuer | Keine Steuerfreiheit für selbständig, an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer (BFH)

Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 GewStG (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: § 3 Nr. 13 GewStG, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2015 anzuwenden ist, befreit private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer, soweit unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbracht werden, wenn sie als Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind (§ 3 Nr. 13 Buchst. a GewStG) oder auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (§ 3 Nr. 13 Buchst. b GewStG).

Sachverhalt: Die ...

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