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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen (BFH)
Ein selbständiger Lehrer erbringt
eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an
einer berufsbildenden Einrichtung gemäß
§ 4 Nr. 21 Buchst. b
Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i
MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum
Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die
Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an privaten Schulen und anderen allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG erfüllen, von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG liegen insbesondere vor, wenn die zuständige Landesbehörde beschei...