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Einkommensteuer | Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (BFH)
Bei einer ausschließlich an
Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen
Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des
Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn
das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen
von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (das heißt um mindestens 25%)
unterschreitet. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten
und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche
Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis
fünf Jahren abzustellen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Einkünfte aus Vermietung und Verpach...