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BFH Urteil v. - VIII R 20/66 BStBl 1972 II S. 597

Leitsatz

1. § 243 Abs. 3 AO a.F. widersprach nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

2. Die Angemessenheit von Vergütungen für im elterlichen Betrieb mitarbeitende Kinder kann auch aus dem Vergleich mit den an fremde Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsvergütungen beurteilt werden, wenn deren Tätigkeiten und Aufgabenbereiche nicht übereinstimmen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 597
BFHE S. 354 Nr. 105,
IAAAA-99220

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BFH, Urteil v. 11.04.1972 - VIII R 20/66

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