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Dienstleistungskommission
; XYRALITY GmbH
Der EuGH musste u. a. zu der Frage Stellung nehmen, ob der Verkauf von Spiele-Apps über einen irischen Appstore eine Dienstleistungskommission darstellt und wo sich der Leistungsort befindet.
I. Leitsätze
Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass seine Anwendung, wenn ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger vor dem Dienstleistungen auf elektronischem Weg an im Unionsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige über einen Appstore eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen erbracht hat, nicht allein deshalb ausgeschlossen werden kann, weil in den von letzterem Steuerpflichtigen den Endkunden erteilten Bestellbestätigungen der erste Steuerpflichtige als Leistender genannt wird und der in dessen Ansässigkeitsmitgliedstaat geltende Mehrwertsteuersatz angegeben ist.
Die Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2008/8 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass wenn ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger gem. Art. 28 der Richtlinie 2006...