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FG Münster Urteil v. - 13 K 356/23 E

Gesetze: HGB § 255

Herstellungskosten

Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten

Leitsatz

1. Die bloße Veränderung der Vermögensart zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen rechtfertigt keine Änderung des Bezugszeitraums zur Beurteilung einer wesentlichen Verbesserung von Grund und Boden i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 HGB.

2. Für eine Zweitherstellung von Grund und Boden im Sinne einer Neuherstellung bzw. Wiederherstellung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 HGB reicht eine wirtschaftliche Betrachtung aus.

Fundstelle(n):
AAAAK-01487

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FG Münster, Urteil v. 03.06.2025 - 13 K 356/23 E

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