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Track 10 | Grunderwerbsteuer: Ernstliche Zweifel an der zweimaligen Festsetzung in Signing-Closing-Fällen
Nach einem aktuellen AdV-Beschluss des Bundesfinanzhofs ist es rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der ersten Festsetzung der Grunderwerbsteuer bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile bereits erfolgt ist.
Es handelt sich zwar „nur” um einen Beschluss in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Dennoch ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu Share-Deals bei der Grunderwerbsteuer für die Praxis von sehr großer Bedeutung.
Der II. Senat des BFH hat ernstliche Zweifel an der zweimaligen Festsetzung von Grunderwerbsteuer geäußert – für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen bei einem Auseinanderfallen von Signing und Closing.
Worum geht es? – Bei dem Verkauf eines Unternehmens ist zu unterscheiden zwischen dem Signing – das ist der Tag der Vertragsunterzeichnung, also das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft – und dem Closing – dem Tag des Vollzugs, also der Übertragung des Eigentu...