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BFH Urteil v. - I R 117/70 BStBl 1972 II S. 501

Leitsatz

Die Anpassung zugesagter wie auch bereits laufend gezahlter Pensionsbezüge an die - gegenüber dem Zeitpunkt der Zusage - entscheidend veränderten Verhältnisse (allgemeines Ansteigen der Lebenshaltungskosten) für die Zukunft ist keine nachträgliche Erhöhung der Pensionsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn auch die Pensionen der Arbeiter und der übrigen Angestellten an die steigenden Lebenshaltungskosten angepaßt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 501
BFHE S. 143 Nr. 105,
HAAAA-99174

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BFH, Urteil v. 22.03.1972 - I R 117/70

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