ERechV § 11
§ 11 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am in Kraft.
(2) Für subzentrale öffentliche Auftraggeber sowie für Sektorenauftraggeber und für Konzessionsgeber tritt diese Verordnung am 27. November 2019 in Kraft.
(3) § 3 Absatz 1 tritt am in Kraft.
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VAAAK-01214