Suchen Barrierefrei
ERechV § 11

§ 11 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am in Kraft.

(2) Für subzentrale öffentliche Auftraggeber sowie für Sektorenauftraggeber und für Konzessionsgeber tritt diese Verordnung am 27. November 2019 in Kraft.

(3) § 3 Absatz 1 tritt am in Kraft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAK-01214