Gesetzgebung | Regierung legt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 vor (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat den Entwurf
eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt (BT-Drucks. 21/1974).
Laut der Bundesregierung habe sich in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts ein fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Ein Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die gesetzlichen Haftungsprivilegien des Vereinsrechts für ehrenamtlich Tätige auszuweiten. Damit solle die gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts erhöht und mehr Ehrenamtliche für ein Vereinsengagement gewonnen werden.
Die Bundesregierung führt zu dem Entwurf weiter aus:
Das vorliegende Gesetz enthält mehrere Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürger entlastet werden sollen. Daneben gibt es Maßnahmen, die technischen Charakter haben.
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem dauerhaft auf 7 % reduziert werden. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind damit möglich. Die Entscheidungen sind abhängig von Marktbedingungen und obliegen den betroffenen Unternehmen.
Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird nunmehr ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt.
Gleiches gilt auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 469 (lb)
Fundstelle(n):
JAAAK-01095