Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Montag, 06.10.2025

Verbraucherschutz | Facebook-Datenleck - Prozess gegen Meta beginnt (vzbv)

Die Sammelklage gegen Facebook wegen eines Datenlecks vor dem Oberlandesgericht Hamburg beginnt am . Hierauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam.

Hintergrund: Aufgrund eines Datenlecks bei Facebook wurden von Millionen Facebook-Nutzern Namen, Telefonnummern und teils auch Mailadressen, Geburtsdaten, Wohnorte sowie Angaben zum Beziehungsstatus öffentlich. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Sammelklage gegen Meta gestartet.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Der Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg beginnt am .

  • Ziel ist, dass Betroffene des Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können – und zwar bis zu 600 Euro.

  • Betroffene in Deutschland können sich weiterhin der Sammelklage anschließen.

  • Für die Teilnahme an der Sammelklage ist nicht entscheidend, ob bereits ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Es genügt, wenn persönliche Daten im Zuge des Lecks im Jahr 2021 öffentlich zugänglich wurden.

  • In einem richtungsweisenden Urteil zum Facebook-Datenleck sprach der BGH einem Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz zu, der durch das Leck die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren hatte (, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.11.2024).

  • Die Sammelklage des vzbv baut auf dem BGH-Urteil auf. Mehr als 14.000 Menschen haben sich seit der Klageeinreichung bereits angeschlossen (Stand: ).

  • Aus Sicht der Verbraucherzentrale muss sich die Höhe der Entschädigungen an der Art der veröffentlichten Daten orientieren. Wenn beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus öffentlich geworden sind, fordert die Verbraucherzentrale 600 Euro Schadenersatz pro Person.

  • Am ersten Verhandlungstag am 10. Oktober wird sich das OLG zunächst mit formellen Fragen beschäftigen, insbesondere damit, ob es zuständig ist für die Sammelklage. Das Az. des Verfahrens lautet 11 VKI 1/24).

Hinweise:

Weitere Informationen zu Thema sowie einen sog. Klage-Check, mit dem Verbraucher prüfen können, ob sie bei der Sammelklage mitmachen können, sind auf der Homepage des vzbv veröffentlicht. Die Beteiligung an der Sammelklage ist kostenlos und noch mindestens bis zum 31. Oktober möglich. Mögliche Ansprüche der Teilnehmer können nicht mehr verjähren.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
CAAAK-01028