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BFH Urteil v. - IV R 242/70 BStBl 1972 II S. 218

Gesetze: FGO § 68 i.d.F. des FGO Änderungsgesetzes vom § 128 Abs. 2

Leitsatz

1. Der Senat schließt sich dem Beschluß des V. Senats V B 71/70 vom (BFH 102, 429, BStBl II 1971, 632) an, nach dem im Vollziehungsaussetzungsverfahren § 68 FGO entsprechend anzuwenden ist.

2. Die Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheides kann nicht ausgesetzt werden, soweit vorgetragen wird, es sei ein zu geringer Verlust festgestellt worden.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 218
BFHE S. 546 Nr. 103,
VAAAA-99058

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BFH, Urteil v. 05.11.1971 - IV R 242/70

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