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NWB BB 10/2025 S. 296
Steuern: Spezielle Seite für Influencer
Influencer generieren Einnahmen z. B. durch Werbung, Sachleistungen, Gutscheine oder Geschenke. Bisher haben einige diese Leistungen nicht oder nicht vollständig versteuert. Und die Finanzverwaltung geht davon aus, dass viele Influencer bewusst gehandelt haben. Damit es keine Missverständnisse oder Ausreden mehr gibt, hat die Finanzverwaltung NRW eine Seite mit Steuerpflichten speziell für Influencer unter https://go.nwb.de/6ggbv ins Netz gestellt.