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LSG Bayern 07.04.2025 L 7 BA 24/24, NWB 38/2025 S. 2591

SV-Status | Selbstständiger Slow Motion Operator

Ein Slow Motion Operator kann auch dann selbstständig sein, wenn er keine programmgestaltende Tätigkeit ausübt. Slow Motion-Szenen sowie die Zusammenstellung der besten Spielszenen und eine Spielzusammenfassung sind im Rahmen von Live-Übertragungen eigenständige (Teil-)Werke, zu deren Erstellung der Operator keiner arbeitsteiligen Zusammenarbeit mit dem Produktionsteam oder Bildregisseur bedarf.

Anmerkung:

Ein Slow Motion Operator/Highlight Editor, dessen sozialversicherungsrechtlicher Status streitig war, war bei Liveübertragungen von Sportsendungen für eine Produktionsfirma tätig. Die Tätigkeit wurde im mobilen Fernsehübertragungswagen der Produktionsfirma ausgeübt. Ort und Zeit ergaben sich aus der Terminierung der Spiele durch den jeweiligen Sportverband oder d...

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