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Einkommensteuer | Fremdvergleich: Einhaltung der Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug (BVerfG)
Das BVerfG hat entschieden, dass
die Einhaltung der Schriftform nicht als Tatbestandsmerkmal des
§ 4 Abs. 4
EStG zu werten ist. Vielmehr sind die Umstände des
jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen
().
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben der Beschwerdeführerin zu 1., die bei einer Schwesterpersonengesellschaft entstanden sind. In den Anlaufverlusten enthalten ist ein Teilbetrag von 4 Millionen Euro, den die Beschwerdeführerin zu 1. als Schadensersatzzahlung an eine Schwesterpersonengesellschaft geleistet und als eigene Betriebsausgabe berücksichtigt hatte. Die beiden Beschwerdeführerinnen sind jeweils al...