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BMF - IV C 4 - S 2493/00013/007 BStBl 2025 I S. 1504

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage für 2025

Nach § 89 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Absatz 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.

Die Vordruckmuster 2025 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordruckmuster dürfen maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig. Anbieter im Sinne des § 80 EStG dürfen die Seiten des Antrags auf Altersvorsorgezulage paginieren, kontrastärmere größere Kästchen bestimmen und die maschinelle Lesbarkeit und damit die OCR-Fähigkeit (insbesondere die Mindestgröße zur OCR) festlegen. Maschinell erstellte Anträge auf Altersvorsorgezulage brauchen von den Anbietern nicht unterschrieben zu werden.

Im Ergänzungsbogen - Kinderzulage - ist eine Unterschrift in Abschnitt B zur Übertragung der Kinderzulage auf den Ehemann/den anderen Ehegatten/den anderen Lebenspartner für jedes Kind nicht mehr erforderlich, da eine übereinstimmende Erklärung der Eltern hierfür ausreichend ist und diese mit dem Antrag auf Altersvorsorgezulage abgegeben wird.

Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:

  1. Unter der Überschrift "Antrag auf Altersvorsorgezulage" kann der Anbieter die Rufnummer des Kunden abfragen, wobei auf die Freiwilligkeit dieser Angaben hingewiesen werden muss.

  2. Zum Abschnitt G

    Der Anbieter kann unter Abschnitt G den Text für eine Bevollmächtigung des Anbieters durch den Anleger für die Inanspruchnahme des Dauerzulageantragsverfahrens und den Text zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzen.

  3. Das "Feld für Vertragsnummer des Anbieters" auf den Seiten 2, 3 und 4 des Antrags auf Altersvorsorgezulage 2025 ist optional.

  4. Zum Ergänzungsbogen - Kinderzulage -

    1. Die Anzahl der Datenblöcke für Kinder im Abschnitt A ist optional. Für jeden Datenblock in Abschnitt A muss ein entsprechendes Feld zur Übertragung der Kinderzulage in Abschnitt B vorgesehen werden.

    2. In Abschnitt A darf der Text

      "Die bereits erfassten Angaben zu Kind 1 ☐ bzw. Kind 2 ☐ sind nicht mehr gültig, da für das gesamte Kalenderjahr 2025 kein Kindergeld festgesetzt wurde bzw. mir das Kind nicht mehr zugeordnet werden soll."

      auch wie folgt gefasst werden:

      "Die bereits erfassten Angaben zu nachfolgenden Kindern sind nicht mehr gültig, da für das gesamte Kalenderjahr 2025 kein Kindergeld festgesetzt wurde bzw. mir das Kind nicht mehr zugeordnet werden soll: Kind 1 ☐ bzw. Kind 2 ☐."

Die Vordruckmuster stehen ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern unter der Adresse http://www.bzst.de zum Download bereit.

Anlage 1: Antrag auf Altersvorsorgezulage 2025

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Anlage 2: Ergänzungsborgen - Kinderzulage

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Anlage 3: Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage 2025

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BMF v. - IV C 4 - S 2493/00013/007

Fundstelle(n):
BStBl 2025 I Seite 1504
QAAAJ-99666