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BFH Urteil v. - I R 30/69 BStBl 1972 II S. 112

Leitsatz

Das aufgrund eines klar und eindeutig vereinbarten und dieser Vereinbarung gemäß vollzogenen Ehegatten-Arbeitsverhältnisses an die Ehefrau gezahlte Arbeitsentgelt ist als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Ehefrau im gleichen Veranlagungszeitraum dem Ehemann aus einem ihr zustehenden Sparkonto, auf das sie ihre Bezüge eingezahlt hat, einen Betrag darlehensweise zur Verfügung stellt, der ihrem Jahresarbeitslohn entspricht.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 112
BFHE S. 328 Nr. 103,
JAAAA-99010

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BFH, Urteil v. 30.06.1971 - I R 30/69

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