1. Zur steuerrechtlichen Anerkennung eines sogenannten Ausschließlichkeitsvertrags zwischen einem Künstler und einer Kapitalgesellschaft.
2. Die nichtselbständige Arbeit eines Filmschauspielers wird in dem Land verwertet, in dem das Unternehmen, das den Film herstellt, seinen Sitz hat.
3. Das DBA-Italien gilt grundsätzlich nur für die Staatsangehörigen der vertragschließenden Staaten.
4. Der deutsch-amerikanische Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom gebietet nicht die Anwendung des DBA-Italien auf einen Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 83 BFHE S. 557 Nr. 103, EAAAA-98994
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