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OLG Düsseldorf 23.04.2025 7 UF 152 /24, NWB 37/2025 S. 2524

Unterhalt | Auskunft zur Ermittlung von Trennungsunterhalt

Der unterhaltsberechtigte Ehepartner kann im Rahmen seines Auskunftsanspruchs gegenüber dem selbstständig tätigen Ehepartner (hier: Zahnärztin) regelmäßig nicht die Vorlage monatlicher (statt jährlicher) und ungeschwärzter Lohnjournale der Angestellten verlangen.

Anmerkung:

Bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kann nicht für jeden einzelnen Geschäftsvorfall ein Beleg verlangt werden, sonst werde das Auskunftsverfahren in ein Kontrollverfahren umgestaltet, so das Gericht. Es bestehe kein Anspruch auf Vorlage von Geschäftsbüchern oder Belegen einzelner Einnahmen und Ausgaben. Für die Feststellung des Unterhaltsanspruchs sei zudem nicht erforderlich, die persönlichen Daten Dritter (hier: Angestellte der Zahnarztpraxis) mitzuteilen. Die Daten dürften unkenntlich gemacht werden.

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