Gesetzgebung | Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Bundesregierung)
 Die Bundesregierung hat am
		 den
		Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des 
		Stromsteuergesetzes
		beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die Stromsteuerentlastung für potentiell
		über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und
		Forstwirtschaft nach 
		§ 9b
		  StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt
		werden.
Die Bundesregierung hat am
		 den
		Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des 
		Stromsteuergesetzes
		beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die Stromsteuerentlastung für potentiell
		über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und
		Forstwirtschaft nach 
		§ 9b
		  StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt
		werden.
Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie unserer Online-Nachricht v. 5.8.2025 entnehmen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundestages. Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung sowie Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
  BAAAJ-99230