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Verfahrensrecht | Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft (BFH)
Beantragen mehrere Personen die
Erteilung einer verbindlichen Auskunft, kommt es für die Beantwortung der
Frage, ob ihnen gegenüber gemäß
§ 89 Abs. 3
Satz 2 der Abgabenordnung (AO) nur eine Gebühr festzusetzen ist, deren
Gesamtschuldner sie sind, nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des
§ 1 Abs. 2
Satz 1 der Steuer-Auskunftsverordnung gegeben sind.
Maßgebend ist vielmehr, ob die verbindliche Auskunft den Antragstellern
gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt worden ist (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gemäß § 89 Abs. 3 Satz 1 AO wird für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO eine Gebühr erhoben. Wird eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern einheitlich erteilt, ist nur eine Gebühr zu erheben; in diesem Fall sind alle Antragsteller Gesamtschuldner der Gebüh...