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Einkommensteuer | Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft (BFH)
Die Einkünfteerzielungsabsicht für
Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist bei einer
unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu
vermuten. Sie ist grundsätzlich erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne
jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Kläger wegen des Ausfalls einer Bürgschaftsregressforderung einen steuerbaren Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Streitjahr 2012 realisiert hat: Der Kläger hatte gegenüber der A Bank am eine Höchstbetragsbürgschaft über 200.000 € für ein Darlehen der A Bank an die Z-GmbH über 200.000 € übernommen. Der Kläger war an der Z-...