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Einkommensteuer | Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks (BFH)
Die bloße Übernahme der Kosten der
Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines
Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht
zu einer gewerblichen Tätigkeit (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2010 bis 2012 neben anderen Einkünften solche aus Land- und Forstwirtschaft. Den Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG für das landwirtschaftliche Normalwirtschaftsjahr (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).
Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb umfasste Grundstücksflächen, die innerhalb eines von der örtlichen Kommune neu ausgewiesenen Bebauungsplangebiets lagen. Die Erschließung der jeweiligen Baugebiete erfolgte dadurch, dass die...