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BFH Urteil v. - III R 6/70 BStBl 1971 II S. 795

Leitsatz

Der Senat hält an der im Urteil III 340/61 U vom (BFH 79, 405, BStBl III 1964, 380) vertretenen Auffassung fest, daß die Steuerschuld für die veranlagte Körperschaftssteuer bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens als Betriebsschuld nach § 62 Abs. 1 BewG a.F. in Verbindung mit § 53a BewDV a.F. nur in der Höhe abgezogen werden kann, die sich aus der einheitlichen Tarifvorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 KStG 1958 ergibt.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 795
BFHE S. 217 Nr. 103,
GAAAA-98950

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BFH, Urteil v. 09.07.1971 - III R 6/70

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