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BFH Urteil v. - VI R 142/68 BStBl 1971 II S. 764

Gesetze: EStG § 32a Abs. 2EStG § 32a Abs. 3EStG § 33a Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Leitsatz

1. Es verstößt weder gegen Art. 6 Abs. 1 noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß Personen, die nach § 32a Abs. 2 EStG besteuert werden, der besondere Freibetrag nach § 32 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht gewährt wird.

2. Einem verheirateten Steuerpflichtigen, der mit seinem Ehegatten zusammenlebt, kann wegen des Unterhalts des Ehegatten ein Freibetrag nach § 33a Abs. 1 EStG nicht gewährt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 764
BFHE S. 69 Nr. 103,
QAAAA-98938

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BFH, Urteil v. 30.07.1971 - VI R 142/68

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