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Kommentierte Nachricht PiR 9/2025 S. 273

EU | Erweiterung der Übergangsregelungen für bereits nach ESRS berichtende Unternehmen

Die EU-Kommission hat am einen Delegierten Rechtsakt zur Änderung des ESRS Set 1 erlassen.

Hierdurch soll zum einen eine Anwendung der Übergangsvorschriften auch für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 erlaubt werden: Damit brauchen Unternehmen der sogenannten Welle 1 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 keine zusätzlichen Angaben zu machen. Zum anderen sollen bestimmte Ausnahmen, die bisher nur Unternehmen mit maximal 750 Arbeitnehmern vorbehalten waren, für alle Unternehmen der Welle 1 für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 anwendbar sein.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten Einwände gegen den Delegierten Rechtsakt erheben, sie können aber keine inhaltlichen Änderungen vornehmen. Sofern keine Einwände...

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Erweiterung der Übergangsregelungen für bereits nach ESRS berichtende Unternehmen

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