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BFH Urteil v. - VI R 63/69 BStBl 1971 II S. 762

Gesetze: StBerG § 6

Leitsatz

Aufwendungen eines bereits im Beruf stehenden Steuerpflichtigen für den Besuch eines Lehrganges können nicht als Fortbildungskosten zu den Werbungskosten gerechnet werden, wenn der Lehrgang lediglich die Erweiterung der Allgemeinbildung zum Ziel hat. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Lehrgang in der Absicht besucht wird, den Anforderungen des ausgeübten Berufes zu genügen und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG für die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung zu schaffen.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 762
BFHE S. 50 Nr. 103,
GAAAA-98937

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BFH, Urteil v. 26.05.1971 - VI R 63/69

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