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EU | Übernahme zweier Standardänderungen zur Anwendung in der EU
Am wurde die Verordnung zur Übernahme der Jährlichen Verbesserungen – Band 11 in der EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungen sind erstmalig für jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.
Jährliche Verbesserungen beschränken sich auf Änderungen, die entweder den Wortlaut eines IFRS Rechnungslegungsstandards klarstellen oder relativ geringfügige unbeabsichtigte Folgen, Versehen oder Konflikte zwischen Anforderungen der IFRS Rechnungslegungsstandards korrigieren. Mit den vorliegenden jährlichen Verbesserungen werden die folgenden Änderungen vorgenommen:
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender nach IFRS 1.
Gewinn und Verlust bei der...