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BMJV | Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am den den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht.
Der noch von der vorherigen Regierung eingebrachte Umsetzungsgesetzentwurf ist nach dem Grundsatz der Diskontinuität verfallen. Daher musste der Entwurf neu eingebracht werden. Die Vorgaben der CSRD sollen mit dem neuen Umsetzungsentwurf nach dem Prinzip 1:1 umgesetzt und der bestehende Rechtsrahmen punktuell angepasst werden. Der Referentenentwurf enthält bereits die Vorschriften zur Umsetzung der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie. Die CSRD musste an sich bereits zum in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass die derzeit auf EU-Ebene diskutierten Änderungen ...